Den Klägern war die Möglichkeit der Promotion und die Betreuung durch einen Professor der Fakultät entgeltlich durch ein privates Institut vermittelt worden. Dieser hatte von dem Institut für seine Bereitschaft, solche Promotionen zu betreuen, Zahlungen erhalten und wurde aus diesem Grund wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Juristen dürfen ihren Titel aber behalten. Nach Auffassung des Gerichts waren die Promotionen der Kläger materiell rechtmäßig.