Qualifizierte Sperrpflichten auch für Access-Provider?
Nun könnte das Phantom für eine maßgebliche Erweiterung des Haftungsrahmens zu Lasten der Access-Provider sorgen“, erläutert Philipp Plog von Field Fisher Waterhouse. Anders als die Host-Provider verschaffen sie den Nutzern nur Zugang zu den Angeboten im Netz. Der EuGH wird am 27.3.2014 in einem österreichischen Vorlageverfahren in der Sache UPC Telekabel Wien (C-314/12) darüber entscheiden, ob auch Access-Providern gerichtlich auferlegt werden kann, ihren Nutzern durch technische Vorkehrungen aktiv Zugang zu rechtswidrigen Websites zu verwehren. „Das Urteil könnte einen Paradigmenwechsel einleiten, bei dem die Access-Provider in den Fokus der Bekämpfung von Piraterie kommen – und das ausgerechnet in einem europarechtlichen Kontext, der in der Regel als Anker der Haftungsprivilegien von Kommunikationsinfrastrukturen herangezogen wird. Je nach Ausgang des Richterspruchs könnte dies erhebliche Auseinandersetzungen mit Providern vor nationalen Gerichten nach sich ziehen“, so Plog. „Diese müssten dann über die Verhängung konkreter Sperrmaßnahmen im Einzelfall entscheiden.“