Reform des Vergaberechts
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Die Bundesregierung reformiert das Vergaberecht. Öffentliche Ausschreibungen sollen einfacher und flexibler werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei Aufträgen der öffentlichen Hand leichter zum Zuge kommen und dürfen nicht mehr benachteiligt werden.
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Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums müssen bis April 2016 drei neue EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umgesetzt werden. Um die Verfahren zu vereinfachen, sollen die elektronische Vergabe gestärkt und Mindestfristen verkürzt werden. Verhandlungen mit Bietern würden erleichtert. Ferner werde die Möglichkeit der öffentlichen Hand gestärkt, soziale oder ökologische Aspekte bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben einhalten sowie Wirtschaftsdelikte und Sozialmissbrauch eingedämmt werden. Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Reform soll im Frühjahr 2015 vorgelegt werden.
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