Restrukturierung – Neue EU-Richtlinie beschäftigt Berlin
Seit Ende 2018 steht die finale Fassung der Restrukturierungsrichtlinie (RRL) mit ihren Anforderungen an einen EU-weiten Restrukturierungsrahmen zur Abwendung einer drohenden Insolvenz. Auch Deutschland hat hier Nachholbedarf, wurde doch noch 2013 lediglich die Sanierung „in“ der Insolvenz durch das gerade evaluierte ESUG gestärkt. Bei der Ausgestaltung des Verfahrens räumt die RRL einen weiten Gestaltungsspielraum ein. „Voraussetzung ist, dass das sanierungswillige Unternehmen sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet“, erläutert Anette Neußner, Partnerin bei der Kanzlei Kübler. „Welche Grenze Berlin an dieser Stelle normieren wird, ergibt sich letztlich aus der notwendigen Abstimmung mit dem Insolvenzrecht. Zahlungsunfähig darf das Unternehmen jedenfalls noch nicht sein.“ Auch ein Rentabilitätstest könnte verlangt werden.
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