Öffentlich Rechtliche

Rundfunkgebühren bleiben Streitthema

TV-Sender dürften sich über das Urteil freuen. Das BGH hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 auf 18,36 Euro angeordnet, nachdem das Land Sachsen-Anhalt die Erhöhung um 86 Cent blockiert hatte. Die Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.

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