Allgemein

Sammlung Gurlitt – Kunstskandal bald wieder vor Gericht?

Noch bis zum 7.1. können Sie im Berliner Gropius Bau 250 Kunstwerke aus dem so genannten „Kunstfund Gurlitt“ betrachten. Nach Ende der zuvor schon in Bern und Bonn zu sehenden Ausstellung, die auch den aktuellen Stand der Provenienzforschung berücksichtigt, geht der Großteil der Kunstwerke zurück in die Schweiz.

Aktueller Eigentümer ist das Kunstmuseum Bern. Cornelius Gurlitt, damals schon unter gesetzlicher Betreuung stehend, hatte dem Museum kurz vor seinem Tod 2014 seine insgesamt 1 500 Werke umfassende Sammlung vermacht. Zuvor war der zurückgezogen lebende Gurlitt von Politik, Medien und Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit gezerrt und ihm der Besitz von Nazi-Raubkunst vorgeworfen worden.

Gurlitts letzte noch lebende, z. T. schon etwas entferntere Verwandte bestreiten die Rechtmäßigkeit des Testaments und haben das zuständige Gericht in München aufgefordert festzustellen, mit welchen Kosten eine rechtlich offenbar immer noch mögliche Anfechtung verbunden ist. Das soll bis zum Frühjahr geschehen. Hintergrund ist, dass der Streitwert für die Höhe der Prozesskosten ausschlaggebend ist. Dazu gehören die Honorare der Anwälte, die in diesem Fall allerdings weitgehend kostenfrei arbeiten, und die Gerichtsgebühren. Da für die Sammlung Werte von 200 Mio. bis über 1 Mrd. Euro genannt werden, könnte hier einiges zusammenkommen. Allerdings ist für viele Werke möglicherweise nur ein geringer Wert anzusetzen, da sie bis zur endgültigen Klärung ihrer Herkunft quasi unverkäuflich sind. Dass trotz intensiver Forschung erst bei sechs der insgesamt 1 500 Kunstwerke eindeutig festgestellt wurde, dass sie sich unrechtmäßig in Gurlitts Besitz befunden hatten, zeigt, wie heikel das Thema ist.

Wenig Interesse an dem Rechtsstreit hat die Politik: Weder die damals für die Beschlagnahme verantwortliche Staatsanwaltschaft Augsburg, der Kritiker Unkenntnis der geltenden Rechtslage vorwarfen, noch die anschließend involvierten Behörden wie Bundesjustizministerium und Bayerisches Justiz- bzw. Kultusministerium haben sich damals mit Ruhm bekleckert und (unter dem Druck der Öffentlichkeit) womöglich nicht nur Gurlitts Persönlichkeitsrechte verletzt.

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse