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Sanieren statt Zerschlagen

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Auch Unternehmen im Insolvenzverfahren sollen ihren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes leisten. Darauf hat sich das Bundeskabinett am 1.9.10 im Haushaltsbegleitgesetz geeinigt.

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So soll der vorläufige Insolvenzverwalter abzuführende Umsatzsteuer aus dem vorhandenen Vermögen zahlen. Nach dem bisherigen Recht durfte er die Umsatzsteuer auf das laufende Geschäft für die Sanierung nutzen. Zudem sollen die Finanzämter künftig Forderungen des Schuldners mit eventuellen Erstattungsansprüchen verrechnen dürfen.

„Es stellt sich hier die Frage, ob auf diesem Wege nicht doch eine Bevorrechtigung des Fiskus gegenüber den anderen Gläubigern eingeführt wird“, sagt Sebastian Zeeck, Partner der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds in München. Eine solche Bevorzugung des Fiskus könnte möglicherweise die Ziele konterkarieren, die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrer Reform des Insolvenzrechts anstrebt. Sie will erreichen, dass insolvente Unternehmen künftig leichter eine Chance für einen Neubeginn erhalten. Denn auch gut ein Jahrzehnt nach Einführung der Insolvenzordnung wird in Deutschland noch immer mehr liquidiert statt saniert. Künftig sollen Geschäftsführer oder Vorstände überschuldeter Unternehmen einen Anreiz haben, frühzeitiger als bisher die Sanierung anzugehen. Für sie soll es einfacher werden, in der Geschäftsführung zu bleiben und die Sanierung aktiv zu begleiten. Das bislang nur zurückhaltend genutzte Institut der Eigenverwaltung, bei der das alte Management unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters das Unternehmen weiterführt, wird verbessert. Außerdem soll die Geschäftsführung bei der Bestellung des Insolvenzverwalters mitbestimmen dürfen.

„Die Bereitschaft, kooperativ an der Sanierung mitzuwirken, ist der zentrale Reformgedanke“, erläutert Rechtsanwalt Zeeck. Nach dem Referentenentwurf können Rechte der Eigentümer auch beschränkt werden, wenn sie nicht mitziehen. So können z. B. Kapitalmaßnahmen dann gegen ihren Willen beschlossen werden. Zugleich werden auch die Gläubiger stärker zur Mitwirkung am Sanierungsprozess gezwungen. Einzelne sollen nicht länger gegen die Mehrheit einen Insolvenzplan über Monate blockieren können. „Damit nähert sich das deutsche immer mehr dem amerikanischen Insolvenzrecht an, in dem die Rettung des Unternehmens im Vordergrund steht“, so Zeeck.

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