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Sanierungsklausel ist nach Auffassung der EU-Kommission rechtswidrig

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Nach Ansicht der EU-Kommission ist die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG, die Steuererleichterungen für Firmensanierungen gewährt, eine mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende rechtswidrige Beihilferegelung im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 AEUV.

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Gegen einen entsprechenden Beschluss der Brüsseler Behörde vom 26.1.11 will die Bundesregierung gerichtlich vorgehen. Das Bundesfinanzministerium kündigte eine Nichtigkeitsklage vor dem EuGH an.

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