SAP – Keine Nachzahlung für Minderheitsaktionäre
"Nachdem das Landgericht Dresden die Anträge von ehemaligen Minderheitsaktionären auf eine Erhöhung der von SAP gezahlten Barabfindung zurückgewiesen hat, ist das Spruchverfahren nach dem aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der SAP Systems Integration (SAP SI) nun rechtskräftig abgeschlossen. SAP muss folglich nicht mehr Geld an die ehemaligen Minderheitsaktionäre zahlen.
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Nachdem das Landgericht Dresden die Anträge von ehemaligen Minderheitsaktionären auf eine Erhöhung der von SAP gezahlten Barabfindung zurückgewiesen hat, ist das Spruchverfahren nach dem aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der SAP Systems Integration (SAP SI) nun rechtskräftig abgeschlossen. SAP muss folglich nicht mehr Geld an die ehemaligen Minderheitsaktionäre zahlen.
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SAP wurde in dem Spruchverfahren von Allen & Overy mit dem Mannheimer Partner Hans-Christoph Ihrig beraten. Inhouse war zudem Senior Legal Counsel Dietrich Hoffmann beratend tätig.
Allen & Overy hatte SAP bereits bei der Integration der SAP Systems Integration beraten, damals umfasste die Beratung neben dem börslichen und außerbörslichen Erwerb der Aktienmehrheit von 95% auch die Vorbereitung und Durchführung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sowie die Betreuung der Hauptversammlung zum Squeeze-out.
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