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Schärfere Regeln bei Selbstanzeige für Steuerbetrüger

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Das Finanzministerium hat in der vergangenen Woche einen Entwurf vorgelegt, mit dem von 2015 an strengere Vorgaben zur strafbefreienden Selbstanzeige umgesetzt werden. Der Referentenentwurf enthält die bereits im Mai von Bund und Ländern vereinbarten Regelungen.

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Demnach sinkt zum 1.1.2015 die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50 000 auf 25 000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei Zahlung eines Zuschlags von 10% von einer Strafverfolgung abgesehen. Für Unternehmen sieht der Entwurf die Teilselbstanzeige vor. Es bietet sich so die praktische Möglichkeit, unter anderem Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zu korrigieren, ohne dass dies strafrechtliche Folgen auslöst.

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