Schärfere Regeln bei Selbstanzeige für Steuerbetrüger
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Demnach sinkt zum 1.1.2015 die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50 000 auf 25 000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei Zahlung eines Zuschlags von 10% von einer Strafverfolgung abgesehen. Für Unternehmen sieht der Entwurf die Teilselbstanzeige vor. Es bietet sich so die praktische Möglichkeit, unter anderem Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zu korrigieren, ohne dass dies strafrechtliche Folgen auslöst.
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