Alles was recht ist

Schneller aus der Insolvenz – Gesetzgeber verkürzt Restschuldbefreiung

Das Bundeskabinett hat am 1.7.20 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung auf drei Jahre verkürzt wird. Nach der Zustimmung des Bundestags gilt dies für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer, die ab 1.10.20 einen Insolvenzantrag stellen. Die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt die Regelung, insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung in der Corona-Krise.

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