Schrottimmobilien: BGH entscheidet über Schadenersatzansprüche
"Der für das Bankrecht zuständige Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sog. Schrottimmobilien zu entscheiden.
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Der für das Bankrecht zuständige Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sog. Schrottimmobilien zu entscheiden.
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Wie das Gericht mitteilt, handelt es sich bei den am 11.1.11 verhandelten Sachen um Parallelverfahren, in denen die Kläger die Beklagten, u. a. eine Bausparkasse, auf Rückabwicklung kreditfinanzierter Immobilienkäufe in Anspruch nehmen, weil sie über die Höhe der Vertriebsprovisionen durch Angaben im sog. Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag arglistig getäuscht worden seien.
Der BGH hat überwiegend die Berufungsurteile aufgehoben und die Sachen zur weiteren Klärung zurückverwiesen.
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