SCHUFA-Daten ab 1.4.10 einmal jährlich kostenfrei einsehbar
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Verbraucher können auf Grund einer Änderung im Bundesdatenschutzgesetz ab 1.4.10 einmal im Jahr eine kostenlose schriftliche Übersicht ihrer SCHUFA-Daten erhalten. Damit sollen Verbraucher laut SCHUFA vor allem die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen überprüfen können.
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