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„Selbstanschwärzung“ bei gefährlichen Produkten vereinfacht

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Unternehmen können innerhalb der EU künftig einfacher und günstiger vor eigenen Produkten warnen, von denen Gefahren für Verbraucher ausgehen. Anfang Juli hat die EU eine zentrale Internetseite eingerichtet, auf der Hersteller und Importeure ihrer Pflicht zur Selbstanzeige bei den nationalen Behörden aller Mitgliedstaaten nachkommen können.

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„Das erleichtert die so genannte Selbstanschwärzung“, erläutert Thomas Klindt, Partner der Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz und Professor für europäisches Produktsicherheitsrecht an der Universität Kassel. Mit dieser hilfreichen Einrichtung verbunden sei allerdings die Erwartung der Behörden, dass Unternehmen künftig fristgerecht auf gefährliche Produkte hinweisen.

Früher mussten Unternehmen die nationalen Behörden aller Mitgliedsstaaten, in denen die Produkte vertrieben wurden, einzeln benachrichtigen. Im Extremfall also in 27 Ländern jeweils in der Landessprache. „Das erforderte generalstabsmäßige Planung und verursachte hohe Kosten“, so Klindt. Von der Anzeige bis zur technischen Risikoeinschätzung mussten alle Dokumente übersetzt und gleichzeitig an alle zuständigen Behörden übermittelt werden. Dabei mussten noch die Eigenheiten des jeweiligen nationalen Rechts und die nationalen Auslegungen und Praktiken beachtet werden.

Wegen der hohen bürokratischen Hürden hatten insbesondere mittelständische Unternehmen Probleme, den Behörden gefährliche Produkte fristgerecht zu melden. Die Sanktionen bei Verzug reichen je nach EU-Mitgliedstaat von 3 000 Euro bis sechs Monaten Freiheitsstrafe. Insbesondere Mittelständler, die vielleicht keine große Rechtsabteilung vorhalten, müssten künftig gehörig auf der Hut sein. Denn, so Rechtsanwalt Klindt:, „Ausreden gibt es in Zukunft nun nicht mehr“.

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