Allgemein

Senate des BGH entwickeln einheitliche Grundsätze zur Insolvenzfestigkeit

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Der für das Insolvenzrecht zuständige Neunte Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben in zwei Urteilen vom 20.7.10, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Grundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt.

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Damit bestehen jetzt keine Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate mehr, ohne dass es einer Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen bedurft hätte (Urteil des Elften Zivilsenats, Az.: XI ZR 236/07; Urteil des Neunten Zivilsenats, Az.: IX ZR 37/09).

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