Mit der Kostenentscheidung der Vergabekammer vom 23.11.10 wurde erstmals in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren bestätigt, dass Siemens die vergaberechtliche Selbstreinigung erfolgreich durchgeführt hat.

Eurofunk Kappacher hatte nach der beabsichtigten Zuschlagserteilung an Siemens beantragt, den DAX-Konzern wegen fehlender Zuverlässigkeit aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Der Konzern habe „in langjähriger Übung ein System schwarzer Kassen errichtet, aus dem umfangreiche ‚Schmiergeldzahlungen‘ geleistet worden seien“, weshalb ein zwingender Ausschlussgrund nach Vergaberecht vorliege.Dem folgte die Vergabekammer nicht und signalisierte in der mündlichen Verhandlung, dass der Nachprüfungsantrag wegen der umfassenden Selbstreinigung unbegründet sein könnte. Eurofunk Kappacher nahm den Nachprüfungsantrag daraufhin zurück und die Vergabekammer stellte das Verfahren ein.

In der zu Lasten von Eurofunk Kappacher ergangenen Kostenentscheidung führte die Behörde aus, dass die von Siemens ergriffenen und im Einzelnen dargelegten Maßnahmen belegen, dass der Konzern die Selbstreinigung ernsthaft und konsequent betrieben hat, um die in der Vergangenheit vorgekommenen Verfehlungen für die Zukunft auszuschließen. Es sei davon auszugehen, dass Siemens in Zukunft etwaig auftretenden Verdachtsmomenten nachgehen und bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts die gebotenen und organisatorischen Konsequenzen weltweit ziehen wird.