Vor allem wurden inhaltliche Mängel und lückenhafte Vorschläge kritisiert, wodurch ein gemeinschaftliches Kaufrecht weder für die Unternehmen noch für den Verbraucher Vorteile brächten.

Auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sieht keine Notwendigkeit für ein Europäisches Kaufrecht, da aus Verbandssicht nicht erkennbar sei, dass kleine und mittlere Unternehmen auf Grund der unterschiedlichen Rechtsordnungen von grenzüberschreitenden Geschäften abgehalten würden. Genau das führt die Kommission als Argument für die Schaffung eines EU-weiten Kaufrechts ins Feld.