So geht es weiter – Bundesrat regt Verschärfung der Dividendenbesteuerung an
„
Empfängt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine Dividende, kann sie diese bisher im Ergebnis zu 95% steuerfrei vereinnahmen. Geht die Streubesitzdividende hingegen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, unterliegt diese endgültig der Abgeltungsteuer in Höhe von 25%. Auch eine Reduzierung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie kommt bei Streubesitz nicht in Betracht.
„Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, könnten nun entweder auch ausländische Unternehmen von der Steuer auf Streubesitzdividenden befreit werden oder eben neu auch Inländer der Steuerpflicht unterworfen werden”, so Holger Hartmann, Partner bei Bödecker Ernst & Partner in Düsseldorf. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung schlägt der Bundesrat Letzteres vor. „Setzt sich der Vorschlag im Bundestag durch, würde damit ein wichtiges Element der Systemumstellung auf das Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2000 zurückgenommen”, so Hartmann. Entsprechend energisch fällt der Widerstand der Wirtschaftsverbände gegen die geplante Verschärfung aus.
„