So geht es weiter – EuGH nimmt „Aufzugskartell“ erneut ins Visier
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„Spektakulär an dem Fall war damals, dass die Kommission selbst kartellrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat“, erläutert Eckart Wagner, Partner bei Corinius LLP. Ob sie dazu berechtigt ist, soll nun der EuGH klären. „Hier geht es insbesondere um die Frage, ob das Prinzip der Waffengleichheit verletzt ist, wenn die Kommission Erkenntnisse aus einem abgeschlossenen Bußgeldverfahren nutzt, um auch noch zivilgerichtlich gegen die betroffenen Unternehmen vorzugehen“, so Wagner weiter. In seinen Schlussanträgen vertrat der Generalanwalt die Ansicht, dass die Grundrechte der beklagten Unternehmen in einem solchen Fall nicht verletzt seien, solange das Zivilgericht seine Entscheidung nur auf Informationen stützt, die auch das beklagte Unternehmen kennt. Der EuGH wird nun, so Wagner, „Stellung zur EU-Grundrechtscharta nehmen, insbesondere zur Bedeutung des Rechts auf ein faires Verfahren in EU-Kartellverfahren.“
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