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So geht es weiter – Jahressteuergesetz 2013 bringt Änderung bei der Umsatzsteuer

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Mit dem Jahressteuergesetz 2013 sollen u. a. die Umsatzsteuervorschriften geändert bzw. an das EU-Recht angepasst werden mit dem Effekt, dass Bildungsleistungen generell von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies war bisher nur für bestimmte Bildungseinrichtungen der Fall, etwa für Universitäten, zertifizierte Ausbildungsstätten oder gemeinnützige Bildungsträger. Künftig sollen auch gewerbliche Seminaranbieter von der Umsatzsteuer befreit werden, die ihr Angebot häufig an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen richten. Was zunächst positiv klingt, hat in der Praxis durchaus negative Folgen:

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„Die Umsatzsteuer, die auf die eingekauften Leistungen wie etwa Hotel, Seminarräume, Catering usw. berechnet wird, kann von den gewerblichen Anbietern künftig nicht mehr als Vorsteuer abgezogen werden“, erklärt Katrin Gäbler, Partnerin bei GGV Grützmacher Gravert Viegener in Frankfurt. Die Einkäufe verteuern sich so für die Veranstalter in der Regel um 19%. Diese Zusatzkosten werden auf die Verkaufspreise für Seminare aufgeschlagen werden. „Unternehmen, die zukünftig umsatzsteuerbefreite Bildungsleistungen für ihr Unternehmen einkaufen, werden in Folge der Umsatzsteuerbefreiung also mit höheren Kosten belastet“, so Gäbler weiter. Kritik an der geplanten Änderung, zuletzt etwa in einer Anhörung im Finanzausschuss am 26.9.2012, ist bislang ohne Wirkung geblieben. Die zweite Lesung des JStG 2013 steht für den 26.10 an. Der Bundesrat berät erneut am 23.11.

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