So geht es weiter – Jahressteuergesetz 2013 bringt Änderung bei der Umsatzsteuer
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„Die Umsatzsteuer, die auf die eingekauften Leistungen wie etwa Hotel, Seminarräume, Catering usw. berechnet wird, kann von den gewerblichen Anbietern künftig nicht mehr als Vorsteuer abgezogen werden“, erklärt Katrin Gäbler, Partnerin bei GGV Grützmacher Gravert Viegener in Frankfurt. Die Einkäufe verteuern sich so für die Veranstalter in der Regel um 19%. Diese Zusatzkosten werden auf die Verkaufspreise für Seminare aufgeschlagen werden. „Unternehmen, die zukünftig umsatzsteuerbefreite Bildungsleistungen für ihr Unternehmen einkaufen, werden in Folge der Umsatzsteuerbefreiung also mit höheren Kosten belastet“, so Gäbler weiter. Kritik an der geplanten Änderung, zuletzt etwa in einer Anhörung im Finanzausschuss am 26.9.2012, ist bislang ohne Wirkung geblieben. Die zweite Lesung des JStG 2013 steht für den 26.10 an. Der Bundesrat berät erneut am 23.11.
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