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So geht es weiter – Kommt die Aktienrechtsnovelle noch vor der Wahl?

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Für Ende 2013 müssen sich Aktiengesellschaften darauf einstellen, dass das lange diskutierte neue Aktienrecht in Kraft tritt – vorausgesetzt, das Gesetz passiert am 20. September den Bundesrat. An diesem Tag könnte die Länderkammer das „Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften“ (VorstKoG) trotz des langen Vorlaufs des Vorhabens noch verwerfen.

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„Weil am 22. September gewählt wird, bliebe dem Bundestag in der laufenden Legislativperiode keine Zeit mehr, diesen Einspruch mit absoluter Mehrheit abzulehnen“, schildert Tatjana Schroeder von SKW Schwarz Rechtsanwälte. „In dem Fall müsste man nach der Bundestagswahl von vorne beginnen. Die ursprüngliche Aktienrechtsnovelle 2011 würde dann wohl nicht vor 2014 in Kraft treten, was das Vorhaben dann endgültig in die Kritik bringen würde.“ Mit dem VorstKoG will die Politik nicht nur Lehren aus der Finanzkrise ziehen, sondern bereinigt auch redaktionelle Unklarheiten aus früheren Gesetzesänderungen. Nicht umgesetzt wurde allerdings die ursprünglich geplante Nachbesserung zum Beschlussmängelrecht. „Geplant war eine relative Befristung der Nichtigkeitsklage, um den Missbrauch nachgeschobener Nichtigkeitsklagen durch räuberische Aktionäre zu verhindern“, so Schroeder weiter. „Statt dieser Einzelkorrektur erwägt der Gesetzgeber nun für die unbestimmte Zukunft eine umfassende Verbesserung des Beschlussmängelrechts.“ Ob und inwieweit die Politik hierzu einen neuen Anlauf nimmt, wird sich aber erst nach dem 22. September zeigen.

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