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So geht es weiter – OLG Karlsruhe entscheidet zu Schrottimmobilien

In der neuen Klagewelle um den Verkauf so genannter Schrottimmobilien will das OLG Karlsruhe am 11. September erste Entscheidungen verkünden. Die Bausparkasse Badenia hatte in den 1990er Jahren bundesweit mehr als 7 000 Immobilienkäufe zu weit überhöhten Preisen finanziert.

„Für die geprellten Käufer ist es dabei entscheidend, neben dem Kaufvertrag auch den Darlehensvertrag anfechten zu können; mit der Folge, dass sie die Schrottimmobilie auf die Bank übertragen und von dieser vollen Schadensersatz wie gezahlte Zinsen und sonstige Aufwendungen erhalten “, so Armin Frhr. v. Grießenbeck, Immobilienrechtler bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Dies hat der BGH in mehreren Entscheidungen des vergangenen Jahres (z. B. vom 11.1.11, Az.: XI ZR 220/08) wesentlich erleichtert.

„Dem BGH zufolge kommt eine arglistige Täuschung der finanzierenden Bank gegenüber den Käufern über die Höhe der an die Vermittler gezahlten Provisionen in Betracht“, so von Grießenbeck. Die Vermittler hatten durch den Vertrag mit den Käufern gezielt den falschen Eindruck erweckt, dass für die Vermittlung von Erwerb und Finanzierung der Immobilie lediglich die dort ausdrücklich ausgewiesenen und keine weiteren Vertriebsprovisionen zu zahlen seien. Tatsächlich wurden im Einvernehmen mit der Bank wesentlich höhere Vertriebsprovisionen an die Vermittler gezahlt.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Ansprüche der Käufer noch nicht verjährt sind. Für die im Jahre 2011 erhobenen Klagen heißt das, dass die Käufer frühestens im Jahr 2008 Kenntnis von der Täuschung erlangt haben durften oder ihnen diese nur deshalb unbekannt blieb, weil sie in grob fahrlässiger Weise z. B. leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt haben.

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