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So geht’s weiter – BAG entscheidet zur Tariffähigkeit von Medsonet

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Der DGB hat sich gegenüber den christlichen Gewerkschaften wiederholt kämpferisch gezeigt. So erwirkte die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di im Dezember 2010 vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG), dass der Tarifgemeinschaft der christlichen Gewerkschaften CGZP die Tarifunfähigkeit bescheinigt wurde. Nun geht Ver.di in einer Reihe von weiteren Verfahren gegen einzelne Gewerkschaften den Gang durch die Instanzen.

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Am 11.6.13 soll das BAG entscheiden, ob die Gewerkschaft Medsonet ausreichend durchsetzungs- und leistungsstark ist, um die Interessen ihrer Mitglieder eigenständig wahrzunehmen. Und noch entscheidender: Ob die in der Vergangenheit geschlossenen Tarifverträge überhaupt wirksam sind.

„Während es in den Verfahren um die Tarifunfähigkeit der CGZP vor allem um die Frage der gleichen Entlohnung von Zeitarbeitnehmern ging, bei denen durch einen Mantel- und Entgelttarifvertrag vom Equal-pay-Grundsatz abgewichen wurde, steht bei den Einzelverfahren nun auch die Existenz der kleinen Gewerkschaften auf dem Spiel“, erläutert Stefan Kursawe, Partner der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds. „Spricht das BAG Medsonet die Tariffähigkeit ab, müssen sich viele Arbeitgeber in der Pflegebranche auf höhere Löhne einstellen.“

Medsonet selbst rechnet sich offenbar keine guten Karten vor dem BAG aus: Im März beschlossen die Delegierten des Bundesgewerkschaftstages eine Satzungsänderung, nach der sich Medsonet künftig als Berufsverband auf die Betriebs- und Bildungsarbeit konzentrieren will.

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