So geht’s weiter – OLG Frankfurt entscheidet im zweiten Kapitalmusterverfahren
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Das Verfahren bündelt die Klagen von rund 150 Anlegern, die 1999 beim zweiten Börsengang der Telekom Aktien im Wert von mehreren Millionen DM erworben hatten. Nach der Emission büßte die Aktie erheblich an Wert ein und lag binnen kurzer Zeit weit unter dem Ausgabepreis. „Dass die Richter des 23. Zivilsenats so schnell entscheiden wollen, deutet eher nicht auf eine Entscheidung zugunsten der Anleger hin“, vermutet Tatjana Schroeder, Partnerin bei SKW Schwarz in Frankfurt.
Bereits im ersten Musterverfahren hatte der Senat – damals erst nach mehrjährigen Verhandlungen – im Mai 2012 die Klagen von Kleinanlegern zurückgewiesen. „Im Rahmen dieses bisher größten deutschen Anlegerprozesses haben sich die Richter eingehend mit der Materie befasst. In dem zweiten Verfahren sind für Beobachter kaum neue Anhaltspunkte erkennbar, aufgrund derer das Gericht eine abweichende Entscheidung treffen könnte“, so Schroeder weiter.
Das erste Musterverfahren ist inzwischen beim Bundesgerichtshof anhängig. „Bei der Einführung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes wurde befürchtet, dass das deutsche Rechtssystem mit dem KapMuG die aus den USA bekannten Class Actions aufnimmt. Diese Gefahr scheint nun eher gebannt, wenn man die Handhabung dieses Verfahrens durch das OLG Frankfurt beobachtet“, so Schroeder. „Ob sich das Instrument bewährt, wird letztlich aber erst in Karlsruhe entschieden werden.“
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