Softwareanbieter artec begibt mit Heuking erste Wandelschuldverschreibung als Kryptowertpapier
Die rechtliche Beratung übernahm ein Team der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek um die Partner Christopher Görtz und Thorsten Kuthe (beide Kapitalmarktrecht, Köln). Als Emissionsbegleiter fungierte die Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, die in Zusammenarbeit mit der Digital-Assets-Plattform Tradias die Infrastruktur zur Begebung von und zum Handel mit Krypto-Assets einschließlich Kryptowertpapieren nach dem eWpG bereitstellt. Sie wurde im Rahmen der artec-Emission von der Frankfurter Kanzlei Waldeck Rechtsanwälte und den Partnern Hendrik Pielka und Jan Liepe (beide Banking) beraten.
Die nun begebene Anleihe kann sowohl von institutionellen als auch privaten Anlegern gezeichnet werden. Das elektronische Wertpapier hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird mit 3% verzinst. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Pflichtwandlung der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Krypto-Unternehmenswandelanleihen in artec-Aktien im Verhältnis 1:10. Mit dem Emissionserlös plant artec die Finanzierung weiteren Wachstums, insbesondere im BOS-Geschäft. artec gilt als Spezialist für cloudbasierte Software und Systemlösungen zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Terrorabwehr.