Die Sozialdemokraten wollen erreichen, dass Mitarbeiter, die auf Missstände in ihren Unternehmen öffentlich hinweisen, nicht gekündigt werden dürfen. Der Entwurf beseitige Rechtsunsicherheit, so die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme, da er ein Anzeigerecht für den Whistleblower festlege. Außerdem beinhaltet der Entwurf Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Einen besseren Schutz von Whistleblowern fordert auch die EU-Kommission, die den Mitgliedstaaten per Verordnungsentwurf vorschreiben will, entsprechende Regelungen zu treffen (siehe auch PLATOW Recht v. 2.12.11).