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Stärkere Verpflichtung zur nachhaltigen Unternehmensführung

Deutschland versucht, künftigen Finanzkrisen mit einer Bankenabgabe vorzubeugen. Auch eine Verschärfung der Managerhaftung und die Verlängerung der Verjährungsfrist von aktuell fünf Jahren werden diskutiert. Dabei ist die deutsche Managerhaftung im internationalen Vergleich bereits eine der schärfsten.

Wichtiger als eine Strafandrohung sei deshalb eine stärkere Verpflichtung der Unternehmensführung auf nachhaltiges Handeln, ist sich Peter Fissenewert, Rechtsanwalt in der Kanzlei Buse Heberer Fromm, sicher. Er plädiert für eine Reihe von Veränderungen, namentlich im Aktienrecht, die eine effizientere Kontrolle gewährleisten. Dazu gehöre eine Stärkung der Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat, insbesondere durch personelle Entflechtung der Gremien und Unternehmen. Als Grundlage könnten die Regeln der Zivilprozessordnung zur Befangenheit von Richtern dienen.

Auch die Anlegerschutznormen des Aktienrechts müssten überarbeitet werden: „Der enge Anwendungsbereich dieser Vorschriften auf börsennotierte Aktiengesellschaften lädt zu Missbrauch ein“, so Fissenewert. Abhilfe könnten einheitliche Qualitätsstandards für die Handelszulassung von Wertpapieren schaffen. Sie würden die Risikostruktur einzelner Wertpapiere transparenter gestalten und so eine Ballung von Risiken vermeiden, wie sie zur aktuellen Krise führten. Für Unternehmen bräuchte dieses Verfahren nicht verplichtend gestaltet zu werden, weil das Verfahren einem Qualitätssiegel für das Wertpapier gleichkäme. Die Bewertung läge damit im eigenen Interesse des Unternehmens.

Daneben möchte Fissenewert an der Managervergütung ansetzen: „Sonderzahlungen sollten zeitlich verzögert geleistet werden und inhaltlich an die langfristige Unternehmensentwicklung gekoppelt werden“, so der Anwalt. Ein einzelnes negatives Zahlenwerk wäre im Umkehrschluss kein Grund für eine Gehaltskürzung. So würden Manager für nachhaltige Unternehmensführung belohnt und könnten zugleich mehr Freiraum gegenüber kurzfristigen Renditeerwartungen von Aktionärsseite erlangen. Ein Vergütungsausschuss oder eine Eigentümerentscheidung über die Gehaltsbestandteile könnten zusätzliche Transparenz schaffen. Diese und weitere Forderungen lehnen sich an den Corporate Governance Kodex an – und folgerichtig würde Fissenewert diesen auch gerne gestärkt sehen: „Der Kodex sollte Gesetzescharakter bekommen.“

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