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Stahlindustrie reicht Klagen gegen EU-Kommission ein

Die deutschen Stahlunternehmen ThyssenKrupp Steel Europe AG, Salzgitter Flachstahl GmbH, Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, ROGESA Roheisengesellschaft Saar mbH als gemeinsame Tochtergesellschaft der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke und der Saarstahl AG, die österreichische voestalpine AG und auch der europäische Stahlverband EUROFER haben am 21.7.11 beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg Klage gegen Zusatzbelastungen im europäischen Emissionshandel erhoben.

Sie wenden sich damit gegen die von der EU-Kommission festgelegten Regeln für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Jahre 2013–2020. Die europäische Stahlindustrie sieht sich hier Zusatzbelastungen von bis zu 600 Mio. Euro jährlich ausgesetzt. Sie argumentiert darüber hinaus, dass die EU-Kommission teilweise Benchmark-Werte festgelegt habe, die mit dem heute verfügbaren Stand der Technik nicht erreichbar seien.

„Die EU-Kommission hat bei ihren neuen Klimaschutzvorgaben die besondere Situation der Stahlindustrie nicht ausreichend berücksichtigt und ungerechtfertigte Abzüge bei den kostenlosen Emissionszertifikaten für die integrierten Hüttenwerke vorgenommen“, erläutert Stefan Altenschmidt, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, die die Unternehmen im vorliegenden Rechtstreit vertritt.

Juristisch stützen sich die Klagen der Stahlindustrie auf Vorgaben der europäischen Emissionshandelsrichtlinie. 2009 war in diese auf Drängen des EU-Parlaments ein besonderer Passus zur Entlastung der aus den technisch unvermeidbaren Kuppelgasen der Produktion resultierenden Emissionen eingefügt worden. Die Stahlindustrie macht nun geltend, dass die EU-Kommission diese Entlastungsregel bei der Festlegung technischer Benchmarks für Stahlwerke und Hochöfen gegen den Willen des EU-Parlaments missachtet hat.

„Die Stahlindustrie wendet sich nicht generell gegen den Emissionshandel“, so der Umweltrechtsexperte weiter. „Sie trägt seit langem z. B. durch ständige Modernisierungen ihrer Anlagen zum Klimaschutz bei.“ Die EU-Kommission sei zudem nicht befugt, der Stahlindustrie ohne Rechtsgrundlage zusätzliche Belastungen aufzubürden. „Da die Kommission trotz vieler Gespräche nicht eingelenkt hat, bleibt jetzt nur noch der Weg zu den Gerichten“, so Altenschmidt.

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