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„State Aid Modernisation“ nimmt langsam Gestalt an

Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts hat die Europäische Kommission vor der Sommerpause drei wesentliche Eckpunkte auf den Weg gebracht. Sie sind Teil des sogenannten SAM-Pakets, das unter den Leitmotiven „Verfahrensbeschleunigung“ und „Fokussierung“ steht. „Die Kommission versucht seit Jahren, den Förderdschungel zu lichten, damit weniger, aber gezieltere Beihilfen gewährt werden“, so Ulrich Soltész, Partner der Kanzlei Gleiss Lutz in Brüssel. „Bisherige Reformprojekte sind allerdings meist auf halbem Wege steckengeblieben.“

Der jüngste Anlauf zeigt nun konkrete Ergebnisse: Nach zähen Verhandlungen hat sich die Kommission zunächst mit den Mitgliedstaaten auf neue Regionalbeihilfeleitlinien geeinigt. Diese treten am 1.7.14 in Kraft und sollen die wirtschaftliche Entwicklung strukturschwacher Gebiete in Europa fördern. Für deutsche Beihilfeempfänger bringt dies allerdings keine Verbesserungen. „Die Förderintensitäten werden drastisch gesenkt, die materiellen sowie verfahrensmäßigen Anforderungen hingegen massiv erhöht“, so Soltész weiter. Schwieriger wird es künftig vor allem für Großunternehmen, an Investitionsbeihilfen in Ostdeutschland zu kommen. „Es soll damit vermeintlich verhindert werden, dass die öffentliche Hand Investitionen subventioniert, die das Unternehmen ohnehin getätigt hätte.“

Hinzu tritt eine – zunächst umstrittene – Reform des Verfahrensrechts, auf die sich die Mitgliedstaaten nun relativ schnell geeinigt haben. Mit ihr soll einerseits die Bearbeitung von Beschwerden schneller, effizienter und transparenter werden. Zudem erhält die Kommission neue Ermittlungsinstrumente, sowohl um Informationen bei den Marktteilnehmern direkt einholen zu können als auch für branchenspezifische Untersuchungen. „Dies ist eine kleine Revolution, da hiermit letztlich die Unternehmen direkt in das Beihilfeverfahren involviert werden“, erläutert Soltész.

Gleichzeitig wurde durch eine „Ermächtigungsverordnung“ die Möglichkeit geschaffen, weitere Gruppen von Beihilfen von der Anmeldepflicht freizustellen (Gruppenfreistellungen). Zu den neuen Kategorien zählen u. a. Beihilfen für Innovation, Kultur und Infrastruktur. Mit der Reform wollen die Wettbewerbshüter ihre begrenzten Ressourcen konzentrieren. „Es sollen damit die Fälle Vorrang bekommen, in denen eine wirtschaftlich relevante Wettbewerbsverzerrung droht“, so Soltész.

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