Allgemein

Steuer-CDs weiter nutzbar

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Neue Entscheidung in Punkto Steuer-CDs: Steuerfahnder dürfen weiterhin gekaufte Steuerdaten für Ermittlungen nutzen. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat damit die Beschwerde eines Betroffenen abgewiesen (Az. VGH B 26/13). Der Name des Klägers war auf einer CD mit Kundendaten der Credit Suisse gespeichert, die das Land Rheinland-Pfalz 2012 für rd. 4,4 Mio. Euro gekauft hatte. Die Ermittler hatten daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt und 2013 seine Wohnung durchforstet. Er sah sich deswegen in seinem Recht auf ein faires Verfahren, in seinem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

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Dagegen wehrte er sich mit einer Verfassungsbeschwerde. Diese wies das Verfassungsgericht nun zurück. Das Recht des Mannes auf ein faires Verfahren sei nicht verletzt worden. In verfassungsrechtlicher Hinsicht führe selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne weiteres zu einem Verwertungsverbot. Allerdings setzte das Gericht dem Fiskus gleichzeitig enge Grenzen. Die Ermittler müssen bei illegal beschafften Informationen dem Gericht alle wichtigen Details zum Datengeschäft mitteilen. Zudem sei der Verkäufer der Steuer-CD kein verlängerter Arm des Staates, sondern habe aus Eigennutz gehandelt. Der Verfassungsgerichtshof stellte klar, dass der Fiskus solche Ankäufe nur sehr gezielt einsetzen dürfe. Komme es in Zukunft zu mehr derartigen Geschäften, könnte dies als Anreiz zur illegalen Beschaffung solcher sensibler Daten verstanden werden.

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