Dieses sieht u. a. vor, dass Personen mit einem deutschen Wohnsitz ihre bestehenden Bankverbindungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine Einmalzahlung in Form einer pauschalen Steuer leisten oder ihre Konten offenlegen. Für die pauschale Bemessung gilt dann ein Steuersatz zwischen 19 und 34% des Vermögensbestandes, je nach Dauer der Kundenbeziehung und dem erzielten Kapitalzuwachs. Künftige Kapitalerträge werden über eine Abgeltungsteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 26,375% belastet. Das Abkommen soll in den kommenden Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und dann Anfang 2013 in Kraft treten.