Steuerhinterziehung – Verjährungsfristen werden nicht verlängert
"Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags lehnte mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP am 26.6.13 einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats, der eine Verlängerung der Verjährungsfristen für alle Straftaten auf zehn Jahre gefordert hatte, ab (BT-Drs.: 17/13664).
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Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags lehnte mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP am 26.6.13 einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats, der eine Verlängerung der Verjährungsfristen für alle Straftaten auf zehn Jahre gefordert hatte, ab (BT-Drs.: 17/13664).
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In seiner Begründung hatte der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dominierte Bundesrat u. a. darauf hingewiesen, dass in nicht besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuerfestsetzungsverjährung i. d. R. zehn Jahre, die Strafverfolgungsverjährung jedoch nur fünf Jahre betrage. Nicht zuletzt mit Blick auf die zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle sollten aber alle Steuerstraftaten möglichst gleichlang strafrechtlich geahndet werden können, so die Länderkammer.
Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte dagegen mit der allgemeinen strafrechtlichen Verjährung von fünf Jahren. Würde nun in allen Fällen von Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist erhöht, so ein Sprecher, sei dies ein Wertungswiderspruch und ein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit.
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