Allgemein

Steuerliche Behandlung von virtuellen Währungen

Der Umtausch gängiger Währungen in Bitcoins ist von der Mehrwertsteuer befreit. Umsätze mit virtuellen Währungen fallen wie bei anderen gesetzlichen Zahlungsmitteln wie Devisen, Banknoten und Münzen unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegte Freistellung. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union Ende vergangener Woche in einem Grundsatzurteil festgestellt (Az.: C-264/14).

Die Entscheidung aus Luxemburg ist eine gute Nachricht für virtuelle Währungen. Die Richter bewerten den Tausch und Rücktausch gesetzlicher Zahlungsmittel in Bitcoins und andere nicht-traditionelle Währungen als normale Finanztransaktion. Dies wird den Handel in diesem Bereich beleben und entspricht auch der ursprünglichen Intention der Ausnahmeregelung in der Mehrwertsteuerrichtlinie, erklärt Judith Rinearson, Expertin für Zahlungsverkehrsrecht bei der Kanzlei Bryan Cave.

Nach Rinearsons Einschätzung lässt die Entscheidung aber zumindest eine Frage offen, nämlich, wie es um den Wechsel von einer digitalen Währung wie Bitcoin in eines der vielen anderen virtuellen Zahlungsmittel wie litecoin oder devcoin steht. Das Umtauschvolumen unter digitalen Währungen nimmt zu. Dennoch ist weiterhin unklar, ob diese Umsätze mehrwertsteuerpflichtig sind, ergänzt Rinearson. Die Luxemburger Richter sehen Bitcoins und andere digitale Währungen klar im Geltungsbereich der Regelungen für den Zahlungsverkehr. Die Frage ist nun, wie Bitcoins in das Europäische System der Finanzregulierung passen und ob sie unter die neue Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD2) fallen werden.

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