Als Konsequenz darf die Stiftung Warentest dem Hersteller Ritter Sport in ihrem Schokoladentest weiterhin keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen. Damit schloss sich das Oberlandesgericht dem Urteil des Landgerichts München an. Die Sozietät Gleiss Lutz hatte Alfred Ritter durch den gesamten Rechtsstreit begleitet.