Strafprozessrecht – Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt soll gestärkt werden
"Im Strafprozessrecht soll das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt gestärkt werden. Das Bundeskabinett hat am 31.3.10 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, mit dem § 160a Abs. 1 StPO erweitert werden soll.
"
Im Strafprozessrecht soll das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt gestärkt werden. Das Bundeskabinett hat am 31.3.10 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, mit dem § 160a Abs. 1 StPO erweitert werden soll.
„
Der absolute Schutz des § 160a Abs. 1 StPO vor strafprozessualen Beweiserhebungs- und Verwertungsmaßnahmen soll demzufolge in Zukunft für alle Rechtsanwälte und nicht wie bisher nur für Strafverteidiger gelten.
„