Allgemein

Strafprozessrecht – Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt soll gestärkt werden

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Im Strafprozessrecht soll das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt gestärkt werden. Das Bundeskabinett hat am 31.3.10 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, mit dem § 160a Abs. 1 StPO erweitert werden soll.

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Der absolute Schutz des § 160a Abs. 1 StPO vor strafprozessualen Beweiserhebungs- und Verwertungsmaßnahmen soll demzufolge in Zukunft für alle Rechtsanwälte und nicht wie bisher nur für Strafverteidiger gelten.

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