Streubesitzdividenden sollen rückwirkend steuerfrei sein
"So genannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen steuerfrei sein. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser war notwendig geworden, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20.10.11 (Az.: C-284/09) umzusetzen.
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So genannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen steuerfrei sein. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser war notwendig geworden, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20.10.11 (Az.: C-284/09) umzusetzen.
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Der EuGH hatte die Erhebung der Abgeltungssteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter 10% liegt und damit die so genannte „Mutter-Tochter-Richtlinie“ nicht angewendet wird. In diesen Fällen war bisher eine Kapitalertragssteuer von 25% einbehalten worden, im Falle von Doppelbesteuerungsabkommen 15%. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch eine Kapitalertragssteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftssteuer verrechnet. Diese unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen rügte der EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht. Die betroffenen Körperschaften sollen nun eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragssteuer verlangen können.
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