Striktere Regeln für Investoren aus Nicht-EU-Staaten
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Der Verkauf eines Unternehmens oder Teilen davon an Investoren, die außerhalb der Europäischen Union ihren Sitz haben, kann künftig durch eine Prüfung länger aufgehalten werden. Die Bundesregierung hat die Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung für Investoren verschärft. Die Änderungen betreffen neben erweiterten Meldepflichten für ausländische Erwerber bestimmter Unternehmen insbesondere die Prüffristen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zukünftig mehr Zeit zu prüfen, ob der Erwerb eines Unternehmens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. „Um Rechtssicherheit zu erlangen, sollten Unternehmen frühzeitig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Bundeswirtschaftsministerium beantragen"", empfiehlt Maximilian Ziegler, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Kümmerlein in Essen.
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