Tätigkeitsverbot für ausländische Versandapotheken in Deutschland
"Ausländische Versandapotheken dürfen ohne deutsche Betriebserlaubnis auch nicht nur teilweise pharmazeutisch in Deutschland tätig sein. Die von einigen Apotheken eingerichteten kostenpflichtigen pharmazeutischen Beratungs-Hotlines müssen abgeschafft werden. Eine Beratung durch die Apotheke in Gesundheitsfragen muss stets kostenfrei sein. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 2 U 65/10).
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Ausländische Versandapotheken dürfen ohne deutsche Betriebserlaubnis auch nicht nur teilweise pharmazeutisch in Deutschland tätig sein. Die von einigen Apotheken eingerichteten kostenpflichtigen pharmazeutischen Beratungs-Hotlines müssen abgeschafft werden. Eine Beratung durch die Apotheke in Gesundheitsfragen muss stets kostenfrei sein. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 2 U 65/10).
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.
„Ausländische Versandapotheken, die sich mit ihrem Angebot an deutsche Kunden richten, müssen deutsches Wettbewerbsrecht und weitgehend auch deutsches Apothekenrecht beachten“, erklärt Stefan Eck, Partner der Münchener Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte. „Apotheken, die Kunden in Deutschland pharmazeutisch beraten, benötigen dafür eine entsprechende Erlaubnis. Das Gericht hat klargestellt, dass ausländische Versandapotheken zu einer solchen Beratung nach deutschem Recht verpflichtet sind, und zwar zu einer kostenlosen. Wenn diese Beratung nach Deutschland verlagert wird, benötigt die Versandapotheke dafür eine deutsche Betriebserlaubnis. Als Kapitalgesellschaft kann Vitalsana eine solche jedoch nach geltender Gesetzeslage grundsätzlich nicht erhalten.“ Den Hintergrund der Entscheidung bildet ein Verfahren der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, die von Eck vertreten wird, gegen Vitalsana. Die niederländische Versandapotheke, die zum Schlecker-Konzern gehört, hatte eine pharmazeutische Beratung deutscher Kunden über eine kostenpflichtige Hotline in Deutschland angeboten.
Die Stuttgarter Richter haben nach Ecks Auffassung ein wichtiges Urteil zu den rechtlichen Vorgaben gesprochen, die von ausländischen Versandapotheken in Deutschland zu beachten sind. „Sie stellen den Verbraucherschutz eindeutig über die kommerziellen Interessen ausländischer Versandapotheken“ stellt Eck klar. Auch für die nun wohl anstehende Revisionsinstanz sieht der Rechtsanwalt gute Erfolgschancen.
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