Alles, was Recht ist

Testpflicht in Unternehmen – Ist die Politik hier zu kurz gesprungen?

Die Bundesregierung hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen bis zum 30.6.21 verlängert und gleichzeitig verschärft. Das bislang freiwillige Testangebot der Arbeitgeber wird verpflichtend gemacht, d. h. für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, müssen Arbeitgeber einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten.

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