In der Branche ist es längst ein offenes Geheimnis, dass Patente nicht nur dazu benutzt werden, eigene Rechte zu schützen, sondern vor allem auch, um andere an der Rechtsausübung zu hindern. „Für viele Unternehmen sind geistige Schutzrechte heute das wichtigste Asset“, so Stefan Schicker, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte. „Mit entsprechend hohem Aufwand werden sie völlig zu Recht gegen Angriffe Dritter verteidigt.“ Werden Patente allerdings allein dazu erworben und eingesetzt, um finanzielle Vorteile aus Patentschutzklagen zu ziehen, wie es die so genannten „Patenttrolle“ tun, können Innovationen ausgebremst werden. Das IPA soll deshalb auch festlegen, dass Patente nicht dazu genutzt werden dürfen, ein anderes Unternehmen zu verklagen, zumindest nicht ohne Einverständnis des Entwicklers.

Twitter will sein Abkommen auch anderen Firmen zur Verfügung stellen. „Ob damit die Flut der Klagen eingedämmt werden wird, darf bezweifelt werden“, so Schicker weiter. „Nach dem Abkommen sollen Patente nur noch defensiv eingesetzt werden, beispielsweise wenn das Unternehmen von einem Konkurrenten verklagt worden ist oder eine Klage droht. In der Praxis wird es dann darum gehen, wer Angreifer und wer Verteidiger ist – am Rechtsstreit in der Sache ändert dies nichts.“ Es dürfte zudem schwierig festzustellen sein, wem ein Patent genau zuzurechnen ist. „Oft sind mehrere Entwickler an einer technischen Neuerung beteiligt. Sollen nun alle Rechteinhaber mehr Mitsprache beim Einsatz ihres Patents bekommen, werden zunächst die Anteile der einzelnen Personen zu klären sein“, erläutert Schicker. „Auch wäre das neue Vorgehen durchaus ein Risiko für die Firmen. Die Erfinder können nämlich dann das Vorgehen der Firmen bei Patentstreitigkeiten mitbestimmen oder sogar zur Konkurrenz wechseln.“

Im Ergebnis legt das IPA aber durchaus den Finger in die Wunde: Wie will die IT- und Internetbranche in Zukunft mit ihren Entwicklungen umgehen? Und ist der Umgang mit Softwarepatenten in der jetzigen Form noch der richtige Weg?