Uber – Lieferdienst statt Taxi
Das deutsche Personenbeförderungsgesetz war zuletzt eine zu große Hürde für den US-amerikanischen Fahrdienstanbieter Uber. Privatleute dürfen in der Bundesrepublik nicht ohne Weiteres zu gewerblichen Zwecken als Taxifahrer herhalten, weshalb die Dienstleistung UberPop hier bisher nicht angeboten wird.
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