Übernahme der HRE – EuGH soll möglichen Verstoß gegen Europarecht durch den Bund klären
"Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob der Bund gegen Europarecht verstoßen hat, als er die Hypo Real Estate (HRE) übernommen hat. Dies hat das Landgericht München I auf die Klage mehrerer HRE-Aktionäre hin entschieden.
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Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob der Bund gegen Europarecht verstoßen hat, als er die Hypo Real Estate (HRE) übernommen hat. Dies hat das Landgericht München I auf die Klage mehrerer HRE-Aktionäre hin entschieden.
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Das Gericht hält die mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz vorgenommene Verkürzung der gesetzlichen Frist zur Einberufung einer Hauptversammlung, von der die HRE Gebrauch gemacht hatte, europarechtlich für problematisch. Ob die Bedenken berechtigt sind, sollen die Richter jetzt klären (Beschluss vom 8.4.2010, Az.: 5 HK O 12377/09).
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