UEFA hält an Vergabepraxis von Fußballrechten fest
"Die Europäische Fußball-Union (UEFA) will an ihrer Vergabepraxis der Übertragungsrechte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorerst nichts ändern.
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Die Europäische Fußball-Union (UEFA) will an ihrer Vergabepraxis der Übertragungsrechte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorerst nichts ändern.
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Der EuGH hatte am 4.10.11 entschieden, dass zum Empfang von Fußballspielen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürften und entsprechend territoriale Exklusivitätsrechte unzulässig seien, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennten (PLATOW Recht v. 7.10.11).
Die UEFA wolle jedoch auch weiterhin ihre Rechte auf einer so genannten Land-für-Land-Basis anbieten, erklärte UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino.
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