Umwandlung in SE steht bei Bilfinger Berger vor dem Abschluss
Freshfields Bruckhaus Deringer berät Bilfinger Berger in diesem Zusammenhang zu den arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Aspekten der Umwandlung. Dem internationalen Team gehören auf deutscher Seite die Hamburger Anwälte Klaus-Stefan Hohenstatt, Michael Kuhnke, Roman Eschke und Sebastian Naber an. Bei Bilfinger Berger begleiteten zudem General Counsel Nils Anderson, Christoph Maier und Thomas Schulz das Projekt. Die Beratung umfasst die Vorbereitung der Information der Arbeitnehmervertretungen und Arbeitnehmer, die internationale Koordination der Bildung des sog. Besonderen Verhandlungsgremiums sowie die Verhandlungen einer Mitbestimmungsvereinbarung.
Mit der Umwandlung in eine SE kommt der Konzern der gewachsenen Bedeutung seiner internationalen Aktivitäten nach. Bilfinger Berger beschäftigt derzeit europaweit rund 48 000 Mitarbeiter in 22 Ländern, 45% davon außerhalb Deutschlands. Ein weiteres Ziel der Umwandlung ist die Weiterentwicklung der Corporate Governance-Struktur der Gruppe.