Unterlassungsansprüche können wettbewerbswidrig sein
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Halten sich die Patentinhaber nicht an ihre Zusage, ihre SEPs zu FRAND-Bedingungen zu lizensieren und versuchen sie stattdessen, Unterlassungsansprüche wegen angeblicher Patentverletzungen geltend zu machen, kann dies wettbewerbswidrig sein. „Die EU-Kommission und das US Department of Justice hatten bereits im Dezember 2012 deutlich gemacht, der Versuch, ein Verkaufsverbot durchzusetzen, könne den Prozess der Aushandlung von Lizenzgebühren nach dem FRAND-Prinzip wettbewerbswidrig beeinflussen“, erläutert Cohausz & Florack, Partner der Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack. Die Wettbewerbshüter sehen die Gefahr, dass Produkte ohne Grund vom Markt ausgeschlossen werden und die Lizenzverhandlungen ungerechtfertigt zugunsten des SEP-Inhabers ausfallen.
Vor diesem Hintergrund hat vor kurzem der südkoreanische Elektronikkonzern Samsung gegenüber der EU-Wettbewerbsbehörde eingelenkt. Das Unternehmen bietet nun an, in einem Zeitraum von fünf Jahren davon abzusehen, gegen Unternehmen, die einem vorgegebenen Lizenzierungsrahmen zustimmen, Unterlassungsverfügungen wegen Verletzung von Mobilfunk-SEPs zu beantragen. Dieser Weg könnte in die richtige Richtung weisen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union im kommenden Jahr bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen enge Grenzen für die Wettbewerbswidrigkeit zieht. Spätestens dann würden die Beteiligten wieder auf die Frage zurückgeworfen, ob sie weiter den Gerichtsweg beschreiten oder aber versuchen, faire Lizenzgebühren unmittelbar zwischen den Parteien auszuhandeln. „Es gibt zahlreiche Beispiele in der Unterhaltungselektronik, dass die wechselseitige Lizenzierung standardessentieller Patente im Rahmen von Patentpools allen an der Nutzung einer bestimmten Technologie Beteiligten – einschließlich des Endverbrauchers – nützt“, so Schüll.
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