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Unternehmen sollten Websites an neue Cookies-Regeln anpassen

Viele Unternehmen verwenden auf ihren Websites so genannte Cookies. Diese unterstützen technische Funktionen wie den Einkaufswagen in Online-Shops oder die Sprachauswahl. Cookies können aber auch Daten für Nutzerprofile und individuelle Werbung sammeln. Die rechtlichen Anforderungen dafür waren bisher gering: Es genügte, die Nutzer klar und umfassend über den Einsatz von Cookies zu informieren und ihnen ein Widerspruchsrecht einzuräumen. Die so genannte Cookies-Richtlinie der EU führt nun zu einer Verschärfung.

Sie verlangt für den Einsatz von Cookies die Einwilligung des jeweiligen Nutzers. Ausgenommen sind solche Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen. Die Richtlinie war bis Mai 2011 umzusetzen. In rund der Hälfte der Mitgliedstaaten gelten die neuen Regeln bereits. Die übrigen Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – arbeiten aktuell an ihrer Umsetzung.

„Um die neuen Regeln einzuhalten, müssen betroffene Unternehmen nicht nur ihre Websites, sondern auch die zugehörigen Datenschutzrichtlinien anpassen“, so Daniel Krone, Rechtsanwalt bei Baker & McKenzie. Die Websites der Datenschutzbehörden von Großbritannien, Frankreich und Schweden wurden bereits auf die Einwilligungslösung umgestellt und können als Vorbild dienen. „Für eine einzige Website gelten oft mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig“, so Krone weiter. Der Datenschutzexperte rät daher, zuerst die Frage nach dem anwendbaren Recht zu prüfen. Erst dann können die inhaltlichen und formalen Vorgaben für eine wirksame Einwilligung genau ermittelt werden.

Einheitliche Lösungen werden durch einen Flickenteppich nationaler Umsetzungsdetails erschwert: In manchen Mitgliedstaaten knüpfen die neuen Cookies-Regeln allgemein an die Erhebung von „Informationen“ an. In anderen gelten sie dagegen nur, wenn es sich bei den Informationen um „personenbezogene Daten“ handelt. Unterschieden wird auch bei der Frage, ob die Einwilligung explizit erklärt werden muss oder ob sie stillschweigend aus entsprechenden Browser-Einstellungen folgen kann. Auch die Empfehlungen der nationalen Datenschutzbehörden weichen voneinander ab. Der Rechtsanwalt folgert: „Die Herausforderungen sind zwar gut zu bewältigen, setzen aber eine sorgfältige Planung voraus. Dabei müssen technische, praktische und rechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden.“

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