Unternehmen suchen internationalen Rechtsschutz
Unternehmen nehmen verstärkt internationalen Rechtsschutz für ihre Auslandsinvestitionen in Anspruch. Allein in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Verfahren vor der Schiedsinstitution der Weltbank, dem International Centre For Settlement Of Investment Disputes (ICSID), verfünffacht.
Unternehmen nehmen verstärkt internationalen Rechtsschutz für ihre Auslandsinvestitionen in Anspruch. Allein in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Verfahren vor der Schiedsinstitution der Weltbank, dem International Centre For Settlement Of Investment Disputes (ICSID), verfünffacht.
Investitionsschutzabkommen sollen die Auslandsinvestitionen von Unternehmen absichern. Diese völkerrechtlichen Verträge werden zwischen dem Heimatland des Investors und dem potenziellen Gastland abgeschlossen und enthalten Marktzugangsbestimmungen, international anerkannte Schutzstandards und Schiedsvereinbarungen. Kommt es im Gastland z. B. zu einer Enteignung ohne Entschädigung, Willkür oder Diskriminierung, können die Unternehmen den fremden Staat auf Augenhöhe vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen. Allein deutsche Auslandsinvestitionen in Höhe von 900 Mrd. Euro werden von diesen „Bilateral Investment Treaties“ (BITs) geschützt.
„Neue und ehemalige Schwellenländer üben mit ihren Wachstumsraten große Anziehungskraft auf westliche Inves-toren aus“, so Boris Kasolowsky, Schiedsexperte bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Vor Ort stünden die Unternehmen aber oft vor zunächst unüberschaubaren politischen und rechtlichen Risiken für ihr Geschäft. Komme es zu Problemen, machten nun immer mehr Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch, nach den zwischenstaatlichen Investitionsschutzabkommen die Schiedsgerichte anzurufen, so Kasolowsky. So sind aktuell beim ICSID 128 Fälle anhängig; das sind weit mehr als die Hälfte der bislang jemals abgeschlossenen Fälle (223). Den Großteil der Fälle machen Südamerika (30%), Osteuropa (22%) und Afrika (16%) aus.
Seit dem Vertrag von Lissabon ist ausschließlich die EU-Kommission für den Abschluss neuer Verträge zuständig. Nach dem Willen des Europaparlaments sollen aber alle neuen Investitionsschutzverträge, die von der EU mit Drittstaaten abgeschlossen werden, Ausnahmen für Umwelt- und Verbraucherschutz, für nationale Industriepolitik und Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulassen. Zusätzlich sollen Unternehmen zuerst den Rechtsweg im Gastland ausschöpfen, bevor sie die internationalen Schiedsgerichte anrufen dürfen. Dies trage aber eher zur Unsicherheit für europäische Unternehmen bei, die in Schwellen- oder Entwicklungsländern investieren wollen, statt sie vor Risiken abzusichern, so Kasolowsky.