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Unternehmensseiten bei Facebook verstoßen nicht gegen Datenschutz

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Facebook-Fan-Seiten von Unternehmen verstoßen nicht gegen den Datenschutz. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden (Az 8 A37/12, 8 A14/ 12 und 8 A218/11).

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Drei schleswig-holsteinische Unternehmen hatten gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geklagt. Die Kläger wandten sich gegen eine Anordnung des ULD, das gefordert hatte, ihre bei Facebook betriebenen Fan-Seiten zu deaktivieren und bei Unterlassung mit einer Strafe von bis zu 50 000 Euro drohte. Der Vorwurf lautete, die Fan-Seiten verstießen gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen das Telemediengesetz. Die Unternehmen vertraten die Auffassung, die Datenerhebung könne nicht ihnen zugerechnet werden.

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