Drei schleswig-holsteinische Unternehmen hatten gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geklagt. Die Kläger wandten sich gegen eine Anordnung des ULD, das gefordert hatte, ihre bei Facebook betriebenen Fan-Seiten zu deaktivieren und bei Unterlassung mit einer Strafe von bis zu 50 000 Euro drohte. Der Vorwurf lautete, die Fan-Seiten verstießen gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen das Telemediengesetz. Die Unternehmen vertraten die Auffassung, die Datenerhebung könne nicht ihnen zugerechnet werden.