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Update Lieferkettengesetz – Aufatmen auf Unternehmensseite

Monatelang wurde zwischen den Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaft und Energie (BMWi) gerungen, nun liegt er vor: Der Referentenentwurf des Lieferkettengesetzes, das die Festlegung von Sorgfaltspflichten im Hinblick auf international anerkannte Menschenrechte vorsieht. Mit Blick auf die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs wurde das Regelwerk nun deutlich entschärft, vor allem bei der von der Wirtschaft heftig kritisierten und auch politisch umstrittenen Haftung deutscher Unternehmen für Verstöße (s. a. PLATOW Recht v. 30.9.).

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