Das OLG Frankfurt verlegte die für den 19.10.11 geplante mündliche Verhandlung um die Millionenverluste von mehr als 17 000 Kleinanlegern auf den 25.01.12. Ob die Richter dann jedoch auch schon zu einem Urteil kommen, ist offen. Das Gericht begründete die Terminverschiebung mit noch ausstehenden Entscheidungen zu relevanten Anträgen der beteiligten Anwälte. Der Rechtsstreit gilt als Musterverfahren, in dem grundlegende Fragen für weitere Klagen geklärt werden sollen. Experten glauben, dass die unterlegene Seite den Bundesgerichtshof anrufen wird.